Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertrag
Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, bei einer Auftragserteilung oder Bestätigung in schriftlicher Form, wenn beide Parteien mit den Bedingungen einverstanden sind. Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertragsbestandteile
Jeder Vertrag besteht aus folgenden Vertragsunterlagen:
Vertrag, Leistungsverzeichnis und die allgemeinen Geschäftsbedingungen
zusätzliche Dokumente welche im Vertrag aufgeführt sind
Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsbeginn
Gemäss dem Auftragsbeginn im Vertrag.
Kündigungsfrist
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien, unter Einhaltung der drei Monatigen Kündigungsfrist, jeweils auf ein Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen.
Leistungen des Auftragnehmers
Personal
Es wird nur Personal eingesetzt, welches die zu erbringenden Leistungen erbringen kann.
Material
Der Auftragnehmer stellt alles benötigte Material welches für die Ausführung der Arbeiten benötigt wird, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Erledigung der Arbeiten
Die Arbeiten werden gemäss dem Leistungsverzeichnis fachkundig, vollständig und in den definierten Intervallen durchgeführt.
Informationspflicht
Werden spezielle Ereignisse beobachtet oder andere aussergewöhnliche Dinge festgestellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet diese dem Auftraggeber zu melden.
Bedingungen am Einsatzort und Mitwirkungspflicht
Zugang und Arbeitssicherheit
Das Objekt muss sicher und hindernisfrei zugänglich sein. Das Personal des Auftragsnehmers darf zu keinem Zeitpunkt gefährdet sein.
Leistungen
Für die Ausführung benötigte Grundleistungen wie Strom, Wasser und Abwasser werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und kostentechnisch übernommen.
Haftung
Werden im Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Serviceleistungen durch den Auftragnehmer nachweislich Schäden an einer der zu wartenden Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden auf eigene Kosten so rasch als möglich zu beseitigen. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, ausser es liegt beim Auftragnehmer in Bezug auf direkte Schäden Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist vor, oder es besteht eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung des Auftragnehmers für indirekte Schäden oder Produktemängel der Anlage ist ausgeschlossen.
Zeitliche Ausführung
Arbeitszeiten
Gemäss den Arbeitszeiten im Vertrag.
Feiertage
Fallen Arbeiten welche immer am gleichen Tag erledigt werden auf einen gesetzlichen Feiertag, entfallen diese ersatzlos.
Betriebsferien
Bei Betriebsferien oder anderen Ursachen welche Unterbrüche verursachen, besteht kein Anspruch auf eine Reduktion der Arbeitsintervalle oder auf eine Rückvergütung.
Abnahme der Arbeiten
Reinigung
Mängel müssen innert 24 Stunden gemeldet werden. Die Behebung erfolgt gewöhnlich im Rahmen der nächsten Reinigung. Wenn es die Situation verlangt, wird der Mangel möglichst umgehend behoben.
Vergütung
Zahlungskonditionen Abos
Die Rechnungstellung erfolgt am Anfang des Monats für den jeweiligen Ausführungsmonat. Rechnung ist innert 30 Tagen netto zahlbar.
Zahlungskonditionen Einzelaufträge
Rechnungsstellung nach Abschluss der Arbeiten. Die Rechnung ist innert 30 Tagen netto zahlbar.
Zusatzleistungen
Arbeiten und sonstige Leistungen, welche nicht durch den vereinbarten Auftrag abgedeckt sind, werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ausgeführt. Zusatzleistungen werden immer als Zusatzaufwand verrechnet.
Fahrzeugpauschale
Bei vertraglich nicht geregelten Einsätzen kann eine Fahrzeugpauschale von CHF 35.00 pro Einsatz verrechnet werden.
Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragsnehmers.
01.09.204, CasaTop FG GmbH, 8103 Unterengstringen